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Studie: Das Bundesmeldegesetz aus Sicht der Wirtschaft

Publikationen

Vereinheitlichung und Digitalisierung im föderalen System

Veröffentlichung: 2019

Zahlreiche Unternehmen nutzen einfache Melderegisterauskünfte für ihr Forderungsmanagement oder die Pflege ihrer Kundendaten. Deutschlandweit werden jeden Monat mehrere Hunderttausend entsprechende Anfragen gestellt. Die Einführung des Bundesmeldegesetzes (BMG) zum 1. November 2015 hat für anfragende Unternehmen einige markante Änderungen gebracht.

Eine Studie der Hertie School unter Beteiligung von Autoren aus dem Institut für den öffentlichen Sektor nähert sich den Auswirkungen des veränderten Rechtsrahmens mit einer umfassenden empirischen Analyse nicht-personenbezogener Abrechnungsdaten eines marktführenden gewerblichen Dienstleisters.

Das Handelsblatt berichtete im April über die Studienergebnisse. Sie zeigen zum Beispiel: Während das Bundesmeldegesetz für Sicherheitsbehörden und viele weitere öffentliche Stellen den vollen automatisierten Zugang zu deutschen Melderegistern gebracht hat, ist für gewerbliche Anfragen noch immer mehr als ein Fünftel der Register nur postalisch verfügbar. Vor allem die Bundesländer Thüringen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt stehen der digitalen Öffnung des Meldewesens für Unternehmen bislang kritisch gegenüber.

Dabei beanspruchten Anfragen im automatisierten Verfahren, die unmittelbar zu einem Treffer führten, eine Bearbeitungsdauer von nur 1,2 Minuten (Medianwert). Allerdings führten auch rund ein Viertel aller gewerblichen Anfragen im automatisierten Verfahren zu keinen verwertbaren Auskünften für anfragende Unternehmen. Bei postalisch angefragten Adressen lag die Trefferquote bei über 80 Prozent.

Gewerbliche Melderegisteranfragen, die im automatisierten Verfahren nicht unmittelbar zu einem Ergebnis führten oder die postalisch gestellt wurden, dauerten seit Einführung des Bundesmeldegesetzes länger. Dem gegenüber steht ein Gebührenanstieg für gewerbliche Melderegisteranfragen: Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft im automatisierten Verfahren stieg von 2014 bis 2017 im Bundesdurchschnitt um gut 17 Prozent an. Die Gebühr für postalische Anfragen hat sich laut Gebührenordnung der Länder im selben Zeitraum um 29 Prozent erhöht.