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IPSAS versus Doppik: Gravierende Unterschiede bei kommunalen Jahresabschlüssen

PublicGovernance Herbst/Winter 2020

Eine mehr als 100-prozentige Abweichung bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen ergab die Umwandlung des doppischen Jahresabschlusses der Stadt Leverkusen nach International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). In einem gemeinsamen Projekt der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt), der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) und der Stadt Leverkusen wurde hierzu der kommunale Jahresabschluss von der Doppik nach IPSAS umgerechnet. Im Fokus der Untersuchung stand hierbei die Veränderung in den einzelnen Positionen von Bilanz, Finanz- und Ergebnisrechnung.

Der Untersuchung zufolge sei hauptsächlich die Passivseite der Bilanz von Abweichungen betroffen. Neben der bereits erwähnten Änderung bei den Pensionsrückstellungen zeichnete sich zudem eine erhebliche Abweichung im Eigenkapital ab. Dies habe zur Folge, dass die vormals trotz vorhandener Schulden handlungsfähige Kommune nach IPSAS bereits von einer Überschuldung bedroht sei. Die Arbeitsergebnisse sollen Rückschlüsse für die Anwendung der von der Europäischen Kommission geplanten Harmonisierung der öffentlichen Rechnungslegung geben. Darüber hinaus wurde anhand der Erkenntnisse eine Checkliste entwickelt, die eine Umstellung der Rechnungslegung auf internationale Standards unterstützen soll.

Die Ergebnisse der Untersuchung sind als kostenpflichtige Publikation unter www.kommunalpraxis.de verfügbar.