feedback

Wirksamkeitsuntersuchung des Internen Kontrollsystems hessischer Landkreise

Bei der überörtlichen Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) durch den Hessischen Rechnungshof wurden bei allen geprüften hessischen Landkreisen Schwachstellen identifiziert. Hierbei handele es sich zumeist um eine nicht ausreichende Begrenzung der Zugriffsrechte einzelner Mitarbeiter auf die jeweiligen zur Aufgabenwahrnehmung benötigten Programme, was die Wirksamkeit des IKS negativ beeinflusse. Bei den festgestellten Mängeln wurden nach Angaben der Abteilungsleitung für Überörtliche Prüfung bereits während der Untersuchung geeignete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung des IKS gegeben. Die Inneren Kontrollsysteme sollen den Zweck der „Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit“ erfüllen. Laut Kommunalbericht beinhalten sie neben der Schutzfunktion vor Vermögensschäden auch Regelungen zur ordnungsgemäßen Rechnungslegung und Regelungen zur Einhaltung relevanter rechtlicher Vorgaben. Hierzu sei laut Hessischem Rechnungshof neben der Anwendung des Vier-Augen-Prinzips zur Kontrolle von Zahlungsläufen auch die Beschränkung der Zugriffsrechte auf nur für die Ausübung relevante Prozesse von großer Wichtigkeit.

Weitere Informationen zum Thema enthält der Kommunalbericht 2019, der kostenfrei unter rechnungshof.hessen.de abrufbar ist.