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Datenschutzbegründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nutzung behördlicher Social-Media-Kanäle

PublicGovernance Sommer 2020

Bundesweit äußern Datenschutzexperten Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nutzung von Social-Media-Plattformen durch Behörden. Den Experten macht die Ungewissheit über die Erhebung und Nutzung von Bürgerdaten durch die Plattformbetreiber Sorgen. 

Den Anstoß zur Debatte gab der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Anfang des Jahres mit der Löschung eigener Social-Media-Kanäle und einem Aufruf innerhalb eines Interviews mit dem SWR. Er forderte die öffentlichen Stellen auf, sich von allen Social-Media-Plattformen zurückzuziehen und die jeweiligen Kanäle zu löschen. Dabei berief er sich unter anderem auf die Datenschutzgrundverordnung und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-210/16), wonach Betreiber einer Facebook-Fanseite für die Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten der Seite mithaftbar sind. Die öffentlichen Stellen könnten nicht garantieren, was mit den Nutzerdaten ihrer Bürger geschehe. 

Für Behörden und öffentliche Stellen spielt die Veröffentlichung von Informationen über Social Media eine wichtige Rolle. Die meisten Städte und größeren Behörden haben einen eigenen Social-Media-Account, mit dem sie hohe Reichweite erzielen können. Der Bund arbeitet daher an einer Gesetzesvorlage, die den Rahmen für eine behördliche Social-Media-Nutzung geben soll. Baden-Württemberg überbrückt die Zeit bis zur Gesetzesverabschiedung laut des Datenschutzbeauftragten mit einem eigenen Anforderungskatalog an rechtskonforme Social-Media-Arbeit. Demnach müssen die datenschutzrechtlichen Transparenzgebote eingehalten werden und die Verarbeitung personenbezogener Daten muss explizit transparent gemacht werden. Eine Aufzählung beispielhafter Datenverarbeitungsmöglichkeiten ist hierfür nicht ausreichend. Außerdem sollten Behörden eine alternative Informationsquelle anbieten, damit die Bürger nicht auf die Nutzung der sozialen Netzwerke angewiesen sind.