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PublicGovernance Sommer 2020

Das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf eine von der Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) vorgelegten
EU-Taxonomie geeinigt. Die EU-Taxonomie ist ein europaweit geltendes Regelwerk mit Anforderungen und Bewertungsmaßstäben an nachhaltige Finanzierungen. Dies soll laut EU dazu beitragen, die Pariser Klimaziele und die
EU-Klimaneutralität bis 2050 durch europaweit geltende Standardisierungen im Bereich der Klassifizierung von Finanzprodukten nach Nachhaltigkeitsaspekten zu erreichen.

Geplante und stattfindende kommunale Aktivitäten werden nach diesem Regelwerk als „eligible“ (berechtigt) und „noneligible“ (nicht berechtigt) kategorisiert. „Eligible“ sind Aktivitäten, die das Erreichen mindestens eines Klimaadaptionsziels unterstützen, ohne dabei anderen Bereichen der Umwelt zu schaden. Die klassifizierten Aktivitäten können dann wiederum Zahlungsströme und Bilanzen zugeordnet werden und mögliche Kapitalgeber können ihre Investitionsentscheidung nach der Klassifizierung ausrichten. 

Ekkehard Grunwald, Kämmerer der Stadt Recklinghausen, spricht in der Zeitschrift „Der Neue Kämmerer“ über Chancen und Risiken der neuen Taxonomie. So erhielten die Kommunen durch das Regelwerk die Chance, ihre Anleihen europaweit als „nachhaltig“ anerkennen zu lassen und müssen keine weiteren Prüfungen durch andere Stellen durchlaufen. Das gäbe ihnen und den Kapitalgebern Sicherheit. Kritik an dem neuen Regelwerk äußert Grunwald dahin gehend, dass sich die Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe vorrangig auf die Erreichung der Klimaziele beschränkten. Weitere Aspekte, wie zum Beispiel Gleichstellung, Armut oder Bildung, seien jedoch gleichrangig. Außerdem steige der Dokumentationsaufwand für die Kommunen, die ab jetzt die Nachhaltigkeit über den gesamten Zeitverlauf belegen müssen.