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Bundesfinanzministerium legt Tragfähigkeitsbericht vor

PublicGovernance Sommer 2020

Noch vor dem Eintritt der Corona-Krise hat das Bundesministerium der Finanzen im März 2020 den fünften Bericht zur Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen vorgelegt. Darin sieht das Ministerium laut der entsprechenden Presseverlautbarung die Staatsfinanzen und sozialen Sicherungssysteme „auf lange Sicht deutlich besser  aufgestellt“ als noch vor wenigen Jahren. Die Tragfähigkeit könne aber weiter gestärkt werden durch eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, Älteren sowie von Menschen mit Migrationshintergrund und eine gezielte Förderung der Fachkräftezuwanderung. Der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte werde, so das Ministerium, bei unveränderten politischen und rechtlichen Vorgaben deutlich später als in vergangenen Berichten projiziert die Schwelle der Maastricht-Grenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes übersteigen.

Zu berücksichtigen ist hierbei aber, dass die umfangreichen von der öffentlichen Hand ausgereichten Hilfspakete für die im Stillstand befindliche Wirtschaft alle diese Annahmen als nicht mehr haltbar erscheinen lassen dürften. Das Ministerium selbst sah zum Zeitpunkt der Veröffentlichung die Ergebnisse noch als belastbar an und verwies auf die „teils sehr konservativen Annahmen“, etwa einen Anstieg der Zinsausgaben auf die gesamte Staatsschuld auf 5 Prozent nominal bis 2060 und einen Anstieg der strukturellen Arbeitslosigkeit.

Der Tragfähigkeitsbericht wird auf der Grundlage eines Gutachtens externer Wissenschaftler einmal pro Legislaturperiode erstellt. Laut dem Ministerium dient der Bericht „als Frühwarninstrument der Finanzpolitik“, indem dieser die langfristige Entwicklung der öffentlichen Finanzen in Form von Projektionen einschätzt. Grundlage hierfür ist etwa eine Fortschreibung des demografischen Wandels und der damit verbundenen Ausgaben unter der Bedingung, dass die bisherige Finanzpolitik fortgeführt wird. Ziel ist letztlich die Aufdeckung von finanzpolitischem Handlungsbedarf.