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Hessischer Rechnungshof veröffentlicht Empfehlungen zur Haushaltskonsolidierung in Kommunen

PublicGovernance Frühjahr 2020

Der Hessische Rechnungshof hat zusammen mit der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften (ÜPKK) ein Nachschlagewerk zu kommunalen Haushaltskonsolidierungen herausgegeben. Das Buch präsentiert Empfehlungen und nennt Ansprechpersonen bei der ÜPKK, an die sich Kommunalpolitiker bei Fragen wenden können.

Die Publikation basiert auf den Prüfungserfahrungen der Überörtlichen Prüfung, differenziert nach den 16 Produktbereichen des Haushalts, und auf BestPractice-Beispielen. Daraus leiten die Autoren konkrete Handlungsempfehlungen zur Haushaltskonsolidierung in Kommunen ab. So solle zum Beispiel ein standardisiertes Berichtswesen eingeführt werden, das empfängerorientiert über die Haushaltslage und Zielerreichung informiere. Eine weitere Empfehlung lautet, dass Kommunen ihre Gebührenkalkulation der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung kurzfristig an Dritte vergeben sollen. So solle eine Arbeitsentlastung in der Kommune stattfinden und nach einer gewissen Übergangszeit könne die Kommune die entwickelten Kalkulationsmuster anwenden. Gleichzeitig werden Ansprechpartner für Kommunalpolitiker bei Fragen zur Haushaltskonsolidierung genannt. Die ÜPKK wurde 1993 als eigenständige oberste Landesbehörde in Hessen etabliert. Organisatorisch ist sie dem Landesrechnungshof Hessen unterstellt. Sie prüft kommunale Körperschaften, vergleicht deren Arbeit, zieht daraus Erkenntnisse und spricht Empfehlungen für Ergebnisverbesserungspotenziale aus. Gemeinsam mit kommunalen Haushaltsexperten will sie das Nachschlagewerk weiterentwickeln.