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Studie: Doppik-Einführung reduziert kommunale Vermögensveräußerungen

PublicGovernance Frühjahr 2020

Die Umstellung des Rechnungswesens in deutschen Kommunen auf die kaufmännische Rechnungslegung (Doppik) führte zu einem signifikanten Rückgang an Einnahmen aus Vermögensveräußerungen. Dies ist das Ergebnis einer Studie, die 2019 von einer Forscherin aus dem wissenschaftlichen Stab des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung veröffentlicht wurde. Erklärt wird der Rückgang mit der Tatsache, dass es im rein kassenbezogenen kameralistischen System für Kommunalverwaltungen attraktiv erschien, Vermögen zu veräußern und die Einnahmen zum Haushaltsausgleich zu nutzen. Unter den Bedingungen der Doppik, so die Studie, sei es schwerer, finanzielle Engpässe auf diese Weise zu umgehen.

Auf der anderen Seite ergab die Untersuchung einen offenbar nur sehr begrenzten Effekt der kaufmännischen Rechnungslegung auf den Budgetsaldo. Eine Erklärung der Studie dafür ist, dass es bereits im kameralen System finanzielle Beschränkungen und eine entsprechende Haushaltsaufsicht gegeben habe. Höhere kommunale Sach- und Personalausgaben, die in der Betrachtung erkennbar wurden, seien durch abgesenkte Investitionen und teilweise auch sinkende Transferausgaben kompensiert worden. Die der Studie zugrunde liegende statistische Analyse bezog alle Kommunen der dreizehn deutschen Flächenstaaten von 1991 bis 2016 ein.