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Länder uneins: Was sind „finanzschwache“ Kommunen?

PublicGovernance Frühjahr 2019

Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz stellt Bundesmittel zur Bekämpfung des Investitionsstaus in besonders struktur- und finanzschwachen Kommunen bereit. Vor dem Hintergrund dieses Gesetzes untersucht ein aktueller Fachbeitrag von Rene Geißler, zuständig für den Bereich Kommunale Finanzen bei der Bertelsmann Stiftung, in der Zeitschrift für Kommunalfinanzen die länderspezifischen Definitionen des Begriffs „finanzschwache Kommune“. Das Ergebnis zeigt, dass für die Ermittlung einer „finanzschwachen Kommune“ unter den 16 Bundesländern zwölf unterschiedliche Varianten mit elf verschiedenen Indikatoren herangezogen werden.

Mit dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz hat die Bundesregierung im Jahr 2015 eine finanzielle Offensive gegen den kommunalen Investitionsstau gestartet. In den Jahren 2015 und 2017 stellte der Bund jeweils 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Gelder verteilte der Bund auf die Länder, die sie an die finanzschwachen Kommunen weiterreichten. Damit entstand für die Länder die Herausforderung, die „finanzschwachen“ und damit förderungswürdigen Kommunen zu identifizieren.

Gemäß der Untersuchung variieren die unterschiedlichen Ansätze stark: Während einige Länder mit den kommunalen Schlüsselzuweisungen nur einen Indikator zur Ermittlung der „Finanzschwäche“ heranzogen, habe das Saarland gleich drei gewichtete Indikatoren berücksichtigt. Zu den Indikatoren, die von mehreren Ländern verwendet wurden, zählten die Steuereinnahmen, Haushaltssicherungs-konzepte und die Arbeitslosigkeit. Die Länder mussten jedoch nicht nur die „Finanzschwäche“ feststellen, sondern auch Verfahren zur Verteilung der Mittel unter diesen förderfähigen Kommunen definieren. Auch hier konnte der Autor zwölf verschiedene Verfahren feststellen, wobei die Einwohnerzahl als Verteilkriterium besonders häufig Verwendung fand.