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Bürokratiebremse nur außerhalb von EU-Recht wirksam

PublicGovernance Sommer 2018

Laut dem von der Bundesregierung am 15.5.2018 veröffentlichten Jahresbericht „Bessere Rechtsetzung 2017“ hat die vor drei Jahren eingeführte Bürokratie- bremse zu einem deutlichen Umdenken bezüglich der Folgekosten gesetzlicher Regelungen geführt. Von 2015 bis 2017 habe die Bürokratiebremse bei nationalen Vorhaben zu einer Entlastung der Wirtschaft um insgesamt 1,9 Milliarden Euro an laufendem jährlichem Aufwand beigetragen, davon allein 305 Millionen Euro im letzten Jahr. Seit 2015 müssen die Bundesministerien gemäß dem Prinzip „one in, one out“ neu eingeführte Belastungen für die Wirtschaft durch Entlastungen an anderer Stelle wieder ausgleichen.

Nicht in die „one in, one out“-Bilanz fallen bislang allerdings Be- und Entlastungen, die auf EU-Vorgaben beruhen oder einmalig bei der Einführung anfallen, wie der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in einer Stellungnahme kritisiert: Zum einen habe es für die Unternehmen im Jahr 2017 einen erheblichen einmaligen Erfüllungsaufwand von rund 612 Millionen Euro gegeben. Zum anderen habe der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft aus der Umsetzung von EU-Vorgaben 2017 um rund eine Milliarde Euro zugenommen – tatsächlich und per Saldo wurde die Wirtschaft demnach an laufendem Aufwand in 2017 um circa 700 Millionen Euro zusätzlich belastet.

Der NKR fordert vor diesem Hintergrund, die Nichtberücksichtigung der Umsetzungskosten von EU-Recht bei der „one in, one out“-Regel abzuschaffen. Zudem müssten anders als bisher auch die Betroffenen, also Unternehmen und Verbände, in die Ex-Ante-Prüfung von EU-Vorhaben miteinbezogen werden. Zusätzlich sieht der NKR Verbesserungsbedarf bei dem 2013 verabschiedeten systematischen Evaluierungsverfahren der Bundesregierung. Entscheidend sei hier vor allem die vorherige Festlegung von klaren Zielen sowie Kriterien zu deren Überprüfung.

Die Stellungnahme des NKR sowie der Jahresbericht der Bundesregierung sind unter www.normenkontrollrat.bund.de verfügbar.