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Unterschiede bei dem Verbreitungsgrad der kommunalen Doppik

Public Governance Herbst/Winter 2017

Die Autoren des Portals haushaltssteuerung.de haben im Juni 2017 den Verbreitungsgrad der Doppik unter Deutschlands Städten und Gemeinden für das aktuelle Haushaltsjahr untersucht. Interessant sind dabei vor allem die Unterschiede zwischen den Kommunen in den vier Bundesländern, die weiterhin ein Wahlrecht für die Kommunen zwischen Doppik und Kameralistik vorsehen.

So zeigt sich in Baden-Württemberg, wo die Umstellungsfristen auf die Doppik bis 2020 verlängert wurden, insbesondere ein starkes Gefälle zwischen kleinen und großen Kommunen. Während 93 Prozent der dortigen Landkreise und kreisfreien Städte bereits doppisch buchen, sind es unter den kreisangehörigen Gemeinden bislang nur 22 Prozent. Zwischen den drei verbliebenen Bundesländern ohne verpflichtende Doppik-Einführung lassen sich große Unterschiede beim Gesamtanteil der doppisch buchenden Kommunen beobachten. Während dieser Anteil in Schleswig-Holstein mittlerweile 68 Prozent beträgt, sind es in Bayern weniger als fünf Prozent und in Thüringen nur knapp vier Prozent. In allen übrigen Flächenbundesländern ist die verpflichtende Umstellungsfrist auf die kommunale Doppik bereits abgeschlossen.