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Verschuldungsquote hat negative Auswirkungen auf die Kommunalfinanzierung

PublicGovernance Sommer 2017

Die Finanzkrise 2007 machte die Schwächen der damaligen Bankenregulierung deutlich. Um diese Schwächen zu minimieren, reagierte die Europäische Union mit den Baseler Vorschriften zur Regulierung von Banken. Ein Teil des Rahmenwerks Basel III ist die Einführung einer Verschuldungsquote (Leverage Ratio) für Banken ab Januar 2018. Für die Leverage Ratio ist eine Mindestmarke von 3 Prozent vorgesehen. Die Verschuldungsquote setzt gemäß der Deutschen Bundesbank das Kernkapital einer Bank in das Verhältnis zu deren Gesamtengagement. Demnach gehe eine geringe Leverage Ratio mit einer relativ zum Kernkapital hohen Verschuldung einher. Mit der Verschuldungsquote soll der Kreditvergabespielraum der Banken eingeengt werden, um eine übermäßig hohe und risikoreiche Fremdfinanzierung der Geschäftsaktivitäten und daraus folgende Bankenpleiten zu verhindern, so das Bundesfinanzministerium.

Einer Studie des Bundesverbands öffentlicher Banken nach zu urteilen, kann die Leverage Ratio zur Reduktion des Kommunalkreditgeschäfts führen und daraus folgend einen weiter steigenden Investitionsrückstand befördern. Der Grund für den Rückzug der Banken aus der Kommunalfinanzierung sei, dass Banken ihre Aktiva reduzieren müssten, um die Leverage-Vorgabe von mindestens drei Prozent zu erfüllen. Da das Kommunalgeschäft gemäß den Studienergebnissen vergleichsweise risikoarm sei und daher geringe Gewinne verspreche, werden die Banken zukünftig vermutlich die Ausgabe von Kommunalkrediten reduzieren und die Vergabe potenziell profitabler Kredite an private Unternehmen ausbauen.

Die Studie „Auswirkungen der Leverage Ratio auf die Finanzierung der Kommunen“ kann unter www.voeb.de im Bereich Fachpublikationen heruntergeladen werden.