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Bund/Länder­-Arbeitsgruppe zweifelt Nutzen von EPSAS an

Die Bund/Länder-Arbeitsgruppe EPSAS hat gemeinsame deutsche Standpunkte zur Einführung einer einheitlichen europäischen Rechnungslegung für den öffentlichen Sektor erarbeitet. Die Planung für die Einführung von EPSAS (European Public Sector Accounting Standards) ist ein zentrales Vorhaben der Europäischen Kommission. Die Standpunkte zum EPSAS- Prozess wurden im Januar 2017 in einem Grundsatzpapier der Arbeitsgruppe veröffentlicht.

In dem Papier werden erhebliche Zweifel am Nutzen der EPSAS-Einführung geäußert. Bund und Länder glauben demnach nicht, dass der Nutzen der geplanten EPSAS-Einführung in einem verantwortbaren Verhältnis zu den erforderlichen Kosten stünde und führen hierbei vor allem die Aufwendungen für Hard- und Software, externe Beratung sowie Aus- und Fortbildungsmaßnahmen rund um die geplante Umstellung an.

Der Arbeitskreis fordert in dem Papier die Europäische Kommission dazu auf, Alternativen zu prüfen. Nach Ansicht der Arbeitsgruppe müsse die Entscheidungsfreiheit bezüglich der kameralistischen und doppischen Systeme der Haushaltsplanung, -führung und Rechnungslegung in Deutschland bestehen bleiben. Lediglich auf freiwilliger Basis sollte die doppische Buchführung bei einer möglichen Entwicklung von EPSAS eingeführt werden. Das Papier enthält darüber hinaus einen Katalog an Anforderungen für die Einführung der EPSAS. Darin werden unter anderem die grundlegenden Zwecke einer einheitlichen europäischen Rechnungslegung betont: Transparenz und Information zur Erfüllung öffentlicher Rechenschaftspflicht, Stabilität und Generationengerechtigkeit der öffentlichen Haushaltswirtschaft sowie Vergleichbarkeit öffentlicher Einheiten. Das Dokument der Arbeitsgruppe, das vom Bundesfinanzministerium herausgegeben wurde, wurde zuvor auf der Ebene der Staatssekretäre beschlossen.