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Studie: Erste Erfolge des E-Government- Gesetzes/Kommunale Portale bieten zu wenig Interaktivität

Rund drei Viertel (74 Prozent) der deutschen Behörden fühlen sich ausreichend über das E-Government-Gesetz des Bundes informiert. Nur jede zehnte Behörde meint jedoch, von dem Gesetz direkt betroffen zu sein. Dies hat eine bundesweite Studie zum Stand der Umsetzung des E-Government-Gesetzes ergeben, die die Hochschule Harz und der IT-Dienstleister Materna GmbH durchgeführt haben.

Trotz ihrer vermeintlich geringen Betroffenheit seien die Kommunen bei der Umsetzung von E-Government-Angeboten wesentlich weiter als die Landesverwaltungen. In zahlreichen Kommunalverwaltungen sind elektronische Zugangsmöglichkeiten zur Verwaltung für Bürger und Unternehmen (56 Prozent), elektronische Formulare (54 Prozent) sowie elektronische Amts- und Verkündigungsblätter (38 Prozent) vorhanden.

Sowohl Bundes- und Landesbehörden (66 Prozent) als auch kommunale Behörden (50 Prozent) sehen den größten Mehrwert in der elektronischen Akte. Bei 44 Prozent der Behörden ist die Umsetzung allerdings aufgrund fehlender personeller Ressourcen und finanzieller Mittel vor allem ein langfristiges Ziel. An zweiter Stelle stehen bei Bund und Ländern die elektronischen Formulare (48 Prozent), bei den Kommunen die elektronischen Bezahlmöglichkeiten (56 Prozent). Das E-Government-Gesetz nimmt zunächst nur die Bundesverwaltungen in die Pflicht, gibt aber auch Anstöße für die Verwaltungen auf Landes- und Kommunalebene. Kommunen wünschen sich insbesondere Unterstützung durch die Bundesländer in Form von eigenen Landesgesetzen und durch die Bereitstellung von technischen Basiskomponenten.

Zu einer differenzierten Einschätzung kommt die Unternehmensberatung McKinsey in ihrer aktuellen Studie "E-Government in Deutschland - Eine Bürgerperspektive". Für diese wurden die Digitalangebote von zehn Städten untersucht, die bei einer Vorgängerstudie im Jahr 2012 als die besten von insgesamt 200 Kommunen abgeschnitten hatten. Ergebnis der Untersuchung: Die Webportale vieler Städte bieten zwar eine Vielzahl an Informationen, jedoch nur wenig Interaktion. So können Behördenangelegenheiten nur eingeschränkt online erledigt werden. Für die zehn Städte wurde ermittelt, welche Behördenschritte sich am einfachsten online erledigen lassen. Untersucht wurden sechs Ereignisse im Leben eines Bürgers, die intensiveren Kontakt mit Behörden mit sich bringen.

Am besten funktioniert der Onlineservice bei einer Unternehmensgründung. Dies liege an der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG), die garantiert, dass Gründer alle erforderlichen Formalitäten online über einen einzigen Kontaktpunkt abwickeln können.

Die Studie der Hochschule Harz und Materna GmbH kann auf der Website www.egovg-studie.de kostenfrei angefordert werden. Die McKinsey-Studie ist auf
www.mckinsey.de abrufbar.