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EPSAS-Einführung mit Europarecht nicht vollständig vereinbar – Bundesrechnungshof sorgt sich um Kosten

Für eine vollständige Einführung der EPSAS bedarf es einer Änderung des Europarechts. Das geht aus einem Sachverständigengutachten hervor, das von der Bertelsmann Stiftung, dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund in Auftrag gegeben wurde.

Die im Grundgesetz verankerte haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestags (Art. 79 Abs. 3 GG) wäre durch eine Änderung nicht betroffen. Die Haushaltsautonomie des Parlaments bliebe dementsprechend unberührt.

Direkten Einfluss habe die Einführung der EPSAS dagegen auf die durch das Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 2 GG) geschützten Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit. Die angestrebte Periodenrechnung mache ihre Neubewertung und Fortentwicklung nötig.

Bereits im Februar hatte sich der Bundesrechnungshof in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zur Einführung der EPSAS geäußert. Die Pläne der EU-Kommission werden darin vor allem in Anbetracht der voraussichtlichen Kosten kritisch beurteilt. Diese gelte es "belastbar" zu ermitteln. An einer realistischen und verlässlichen Darstellung der Finanzlage der Mitgliedstaaten, ein ausgewiesenes Ziel der EPSAS, sollte Deutschland laut des Bundesrechungshofs dagegen ein "unmittelbares Interesse" haben. Um dieses Ziel zu erreichen, müssten aber alternative, weniger umfangreiche Maßnahmen untersucht werden.