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Vorschläge zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung ab 2020

Die deutsche Finanzpolitik steht vor der herausfordernden Aufgabe, bis 2020 eine Reform der komplexen innerstaatlichen Finanzverteilung zu beschließen, da die entsprechenden gesetzlichen Regelungen des Bund-Länder-Finanzausgleichs einschließlich des Solidarpakts II Ende des Jahres 2019 auslaufen. Gleichzeitig tritt ab 2020 die nationale Schuldenbremse für Bund und Länder in Kraft, die eine Kreditfinanzierung von Ausgaben weitestgehend unterbindet. Bislang hat sich noch kein allgemein akzeptiertes Konzept für die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen herauskristallisiert.

Der Vorschlag der Integration des "Soli" in die Einkommensteuer wurde jedoch bereits gestoppt, da dies laut Bundesregierung als Steuererhöhung gewertet werden könnte, was den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags widersprechen würde. Als Gegenvorschlag hat die Landesregierung von Baden-Württemberg ein Konzept vorgelegt, das den Erhalt des Soli und eine Beteiligung der Länder an den Einnahmen daraus vorsieht. Sollte der Soli, wie von Teilen der Bundesregierung angestrebt, abgeschmolzen werden, so verlangen die Länder parteiübergreifend eine Kompensation. Das ergab eine dpa-Umfrage vor der Ministerpräsidentenkonferenz am 26.3.2015.

Die Bundesbank schlägt vor dem Hintergrund strengerer Schuldenregeln ab 2020 und dem Grundsatz der finanziellen Eigenverantwortung der Länder eine Ausweitung der Steuerautonomie der Bundesländer durch individuelle Zu- und Abschläge bei einzelnen Steuerarten vor. So solle unterschiedlichen Präferenzen besser Rechnung getragen und die Wahrnehmung des Zusammenhangs zwischen Steuern und Ausgaben gestärkt werden. Man erhoffe sich daraus eine wirtschaftlichere und zielgerichtetere Staatstätigkeit.