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Landesrechnungshof: Hinweise und Empfehlungen zur Umstellung auf Doppik

In Sachsen-Anhalt hat der Landesrechnungshof (LRH) einen Sonderbericht über den Anpassungsbedarf bei der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens von der Kameralistik zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) veröffentlicht.

Prüfungen und häufige Anfragen von Kommunen ergaben demnach, dass bei zahlreichen Regelungen im doppischen Rechnungswesen Anpassungsbedarf bestehe. In dem Sonderbericht vom Januar 2015 werden verbindliche Vorgaben zur Erstellung einer Inventur- und Bewertungsrichtlinie und eine Anpassung der Regelung zur Abgrenzung von Herstellungskosten zum Erhaltungsaufwand gefordert. Außerdem empfiehlt der LRH, die Vorschrift zur Bilanzierung von Zuwendungen der Kommune für Investitionen Dritter zu verbessern und Regelungen zur Bilanzierung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen zu erarbeiten. Zudem solle die Relevanz von Abschreibungen für die Aufrechterhaltung der kommunalen Leistungsfähigkeit klargestellt werden.

Häufig gestellte Anfragen von Kommunen werden im Sonderbericht genannt und beantwortet. Die Antworten gelten dabei als Empfehlungen.

Der Sonderbericht kann hier heruntergeladen werden.