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Bundesrechnungshof: Bund-Länder-Anleihe unwirtschaftlich

Laut Jahresbericht des Bundesrechnungshofs ist die im Juni 2013 erstmals begebene Bund-Länder-Anleihe unwirtschaftlich. Dies gelte sowohl für den Bund allein als auch für Bund und Länder gemeinsam betrachtet. Die Anleihe wurde mit einem Emissionsvolumen von drei Milliarden Euro für eine Laufzeit von sieben Jahren an den Markt gebracht.

So entstanden für den Bund Mehrausgaben bei Zinsen und Gebühren in Höhe von 14 Millionen Euro, die Länder sparten 13 Millionen Euro. Da der Bund bei der Anleihe nur eine teilschuldnerische Haftung übernahm, seien die Zinseinsparungen für die Länder deutlich geringer ausgefallen, als dies bei einer gesamtschuldnerischen Haftung der Fall gewesen wäre.

Zudem äußerte der Bundesrechnungshof verfassungsrechtliche Bedenken, da die Anleihe wie eine finanzielle Hilfe des Bundes an die Länder wirke. Diese finanziellen Vorteile seien im Grundgesetz nicht vorgesehen.