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NRW: Geänderte Anforderungen an kommunale Kassenkredite, Haushaltssicherungskonzepte und Unternehmensabschlüsse geplant

PublicGovernance Winter 2023/24

Nordrhein-Westfalen plant eine umfassende Reform des Haushaltsrechts. Dazu wurde Anfang November vom Landeskabinett das „3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz“ beschlossen, das Änderungen etwa beim kommunalen Haushaltsausgleich, bei der Pflicht zur Erstellung von Haushaltssicherungskonzepten sowie bei den Anforderungen an Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben und Anstalten öffentlichen Rechts vorsieht.

So schwächt der Gesetzentwurf die Kriterien ab, die eine Kommune zur Erstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Kommunen sollen hierzu nur noch dann verpflichtet sein, wenn sie bilanziell überschuldet sind oder im Planjahr mindestens 25 Prozent der allgemeinen Rücklage aufgebraucht haben. Bislang mussten Kommunen auch ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen, wenn die allgemeine Rücklage innerhalb von zwei Jahren um mehr als 5 Prozent verbraucht worden ist.

Die Vorgaben für neue Kassenkredite der Kommunen sollen hingegen verschärft werden: Ab dem Jahr 2024 sollen Kommunen Kassenkredite innerhalb von 36 Monaten wieder zurückführen müssen.

Eine Erleichterung ist für Eigenbetriebe und Anstalten des öffentlichen Rechts geplant: Bei deren Aufstellung des Jahresabschlusses soll künftig der Verweis auf die strengeren Vorschriften für große Kapitalgesellschaften entfallen. Dies könnte vor allem Auswirkungen auf die Anforderungen an Anhang und Lagebericht im Jahresabschluss haben. Hiervon könnten auch die neuen Vorschriften zur verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung im Lagebericht gemäß der europäischen CSRD-Richtlinie betroffen sein.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer kritisierte in einer Stellungnahme, dass im Gesetzentwurf zahlreiche Inkonsistenzen und Unklarheiten in Bezug auf die künftigen Vorschriften zur Rechnungslegung und Prüfung kommunaler Unternehmen bestünden und forderte eine dementsprechende Klarstellung. Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) kritisierte den Gesetzentwurf insgesamt als unzureichend. Zwar habe sich die Landesregierung erkennbar bemüht, die Spielräume zu erweitern, doch würden kleinteilige Änderungen im Haushaltsrecht den Kommunen nicht weiterhelfen. Die Ballung von Kriseneffekten und enorme zusätzliche Belastungen gefährdeten akut den Fortbestand der kommunalen Selbstverwaltung, so der StGB NRW in einer ersten Stellungnahme.

Eine aktuelle Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln hatte zuvor gezeigt, dass nach einem starken Anstieg mittlerweile über 40 Prozent der kommunalen Schulden in NRW – und damit knapp 20 Milliarden Euro – auf Kassenkredite entfallen. Mehr als zwei Drittel der NRW-Kommunen nutzen demnach Kassenkredite. Das IW Köln empfahl dem Land, auf dieser Basis nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Lösung der Altschuldenproblematik anzugehen. Hierbei solle ein Fokus auf den Bereich der Kassenkredite gelegt und dies mit einer Konsolidierung