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PublicGovernance Winter 2023/24

Ab dem 1. September 2023 tritt in Deutschland die vierte Stufe des Projekts i-Kfz des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) in Kraft, wodurch die Fahrzeugzulassung digitaler und effizienter gestaltet werden soll. Mit der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen ihre Fahrzeuge sofort nach der digitalen Zulassung im Straßenverkehr nutzen, ohne auf physische Dokumente oder Plaketten warten zu müssen. Das Kraftfahrzeug darf bis zu zehn Tage ohne die postalisch zugesandten Kfz-Dokumente und Plaketten gefahren werden, wobei der vorläufige digitale Zulassungsbescheid als Nachweis dient. Innerhalb dieser Frist muss die Plakette ordnungsgemäß am Kennzeichen angebracht werden, da andernfalls ein Bußgeld droht.

Die Entwicklung von i-Kfz erfolgte stufenweise, wobei die Umsetzung in den Händen der Bundesländer und Kommunalverwaltungen lag. Seit 2015 wurden verschiedene Stufen der Online-Zulassung umgesetzt, beginnend mit der Möglichkeit der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen im Internet. Seit 2019 können Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online abgewickelt werden. Die Neuerungen umfassen auch die Möglichkeit, besondere Kennzeichen wie E-Kennzeichen, Oldtimer- und Saisonkennzeichen online zu beantragen. Juristische Personen, wie Autohäuser oder Flottenbetreiber, können nun über eine zentrale Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt Zulassungsanträge stellen.