feedback

Bundesrechnungshof sieht Haushaltsklarheit und Schuldenbremse in Gefahr

PublicGovernance Herbst 2023

Durch das Verlagern von erheblichen Einnahmen und Ausgaben in derzeit 29 Sondervermögen werde der Bundeshaushalt „entkernt“, die „budgetflüchtigen“ Ausgaben und Kreditfinanzierungen gefährdeten das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel, in der Folge drohten das Parlament und die Öffentlichkeit den Überblick und die Kontrolle zu verlieren – so das Fazit des Bundesrechnungs-hofs in seinem Bericht zu Sondervermögen des Bundes vom 25. August 2023. Die Prüfer begrüßten dort zwar die Bereitschaft des Bundesfinanzministeriums, durch Reduzierung der Zahl der Sondervermögen „erste Schritte zur Wiedererlangung von Haushaltsklarheit und -wahrheit zu unternehmen“, diese reichten aber „bei Weitem nicht aus, um den aus den Fugen geratenen Bundeshaushalt wieder zum wahren Ausweis der Bundesfinanzen zu machen“. Zutreffender wären die Sondervermögen überdies als „Sonderschulden“ zu bezeichnen.

In ihrem Bericht verweisen die Rechnungsprüfer darauf, dass die bestehenden größeren Sondervermögen mit einem Gesamtvolumen von knapp 870 Milliarden Euro per Ende 2022 eine weitere Verschuldung von über 520 Milliarden Euro ermöglichten. Das sei das rund Fünffache der im Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2027 ausgewiesenen Kreditaufnahme. Unter Einschluss der  Sondervermögen habe 2022 die Nettokreditaufnahme des Bundes um zwei Drittel höher gelegen als im Bundeshaushalt tatsächlich ausgewiesen, nach der Planung für 2023 betrage sie das Vierfache der im Haushaltsplan ausgewiesenen Kreditaufnahme. Die Verlagerung von Schulden in Sondervermögen, so stellen die Rechnungsprüfer zusammenfassend fest, bewirke daher „ein beschönigendes Bild von der tatsächlichen Kreditaufnahme des Bundes“. Das Bundesfinanzministerium selbst hat ausweislich des Rechnungshofberichts darauf verwiesen, dass Sondervermögen dazu dienten, „Transparenz, Klarheit und eine notwendige überjährige Planungssicherheit“ zu schaffen. Das Ministerium könne den Darstellungen und Bewertungen des Rechnungshofs „ausdrücklich nicht folgen“.