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PublicGovernance Frühjahr 2023

Bund und Länder haben zum 1.1.2023 neue Voraussetzungen für die Wirtschaftsförderung beschlossen. Die Förderung von Nachhaltigkeit wird in die Zielsystematik der Gemeinschaftsaufgabe der „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) aufgenommen: Es sollen Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigt werden, indem Investitionen auf dem Weg zur Klimaneutralität gezielt gefördert werden.

So erhalten Betriebe, die in den Umwelt- und Klimaschutz investieren, Erleichterungen bei den Fördervoraussetzungen. Dies trifft beispielsweise auf die förderrelevante Schaffung von Arbeitsplätzen (Arbeitsplatzkriterium) und das Investitionsvolumen im Verhältnis zu den Abschreibungen (Investitionskriterium) zu, deren Grenzwerte bei klimaförderlichen Investitionen nur halb so hoch angesetzt werden wie bei anderen Vorhaben. Außerdem werden Fördermöglichkeiten von Inves-titionen in den Umweltschutz erweitert, wenn diese über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen.

Auch für die Förderung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur werde laut BMWK die reformierte GRW „bessere Anreize für nachhaltige und klimafreundliche Investitionen“ bieten. So wird die Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände stärker gefördert als die Erschließung neuer Flächen.

Die GRW ist seit über 50 Jahren eines der zentralen Instrumente des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen: Ziel ist es, Standortnachteile bei Investitionen aus- zugleichen und Anreize zur Schaffung von Einkommen und Beschäftigung zu setzen.

Mehr Informationen im Papier des BMWK „Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ (GRW)“ unter: www.bmwk.de