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Neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht für große Unternehmen der öffentlichen Hand erst ab 2025

PublicGovernance Winter 2022/23

Die neue Nachhaltigkeitsberichtspflicht für große, nicht börsennotierte Unternehmen, von der auch viele Unternehmen der öffentlichen Hand erstmals betroffen sein werden, wird erst ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten. Darauf haben sich das EU-Parlament und der Ministerrat verständigt.

Nachdem die zugehörige EU-Richtlinie – die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) – von beiden Gremien offiziell verabschiedet wurde, ist sie am 16.12.2022 im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Mitgliedsstaaten haben nun bis Juli 2024 Zeit, die Richtlinie in nationale Gesetzgebung umzusetzen.

Nach Berechnungen unseres Instituts für den öffentlichen Sektor werden bis zu 3.000 Unternehmen der öffentlichen 27Hand erstmals von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung betroffen sein; überwiegend kommunale Unternehmen. Auf Basis der CSRD müssen alle Unternehmen in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft – ungeachtet ihrer Kapitalmarktorientierung – einen standardisierten Nachhaltigkeitsbericht als integrativen Bestandteil des Lageberichts abgeben, wenn im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Arbeitnehmer im Unternehmen beschäftigt waren und die Bilanzsumme 20 Millionen Euro übersteigt oder die Umsatzerlöse 40 Millionen Euro überschreiten. Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit jeweils mehr als 500 Mitarbeitenden sind schon seit dem Geschäftsjahr 2017 gesetzlich zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Genauere Informationen zu den inhaltlichen Anforderungen der CSRD bietet die Broschüre „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ des Audit Committee Institute.