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PublicGovernance Winter 2022/2023

Die Überprüfungskompetenz des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) wird gesetzlich erweitert: Ab dem 1. Januar 2023 soll dieser auch prüfen, inwieweit im Vorfeld eines Gesetzgebungsverfahrens „die Möglichkeiten der digitalen Ausführung“ neuer Regelungen geprüft worden sind (Digitalcheck). Mit dem Ziel, die Qualität der Gesetzgebung zu verbessern, war die Einführung des neuen Digitalchecks bereits im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbart worden.

In der Begründung zur Beschlussempfehlung wird konkretisiert, dass der NKR selbst den Digitalcheck nicht durchzuführen habe. Dessen Aufgaben erstreckten sich lediglich auf die Überprüfung der Durchführung eines Digitalchecks entsprechend dem Konzept der Bundesregierung. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums, das das Konzept des Digitalchecks ausarbeitet, soll dabei der digitale, praxistaugliche und nutzerfreundliche Vollzug in agilen und partizipativen Workshopformaten entwickelt werden. Erst auf Grundlage des erarbeiteten digitalen Prozesses sollen anschließend die rechtlichen Grundlagen formuliert werden. Im nächsten Jahr soll der Digitalcheck gestartet werden.

Der Normenkontrollrat prüft bei Gesetz- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung bisher unter anderem die Darstellung der Folgekosten neuer Regelungen für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung und Wirtschaft. War der NKR zuvor beim Bundeskanzleramt angesiedelt, ist mit Inkrafttreten der Änderung des NKR-Gesetzes nun das Bundesministerium der Justiz (BMJ) für das unabhängige Beratungsgremium der Bundesregierung zuständig.