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Grundsatzurteil VGH Rheinland-Pfalz: Kommunaler Finanzausgleich verfassungswidrig

Public Governance Frühjahr 2021

Das bisherige Modell des Kommunalen Finanzausgleichs sei nicht geeignet, um den Kommunen die finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich seien. Damit sei das Landesfinanzausgleichsgesetz in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig. Das entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in seinem Urteil (VGH N 12/19, VGH N 13/19 und VGH N 14/19) vom 16.12.2020.

Die Stadt Pirmasens und der Landkreis Kaiserslautern hatten Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht. Seit Jahren würden die Aufgaben für die Kommunen steigen, welche das Land allerdings nicht auskömmlich fi- nanziere. Das sei auch ein Grund für die steigenden Kassenkredite, die die Kommunen nicht mehr alleine stemmen könnten. Der Bürgermeister der Stadt Pirmasens sowie der Landrat des Kreises Kaiserslautern begrüßten das Urteil. Das Landesfinanzausgleichsgesetz, das den Kommunalen Finanzausgleich regelt, war in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Bereits im Jahr 2012 erklärte der Verfassungsgerichtshof das Finanzausgleichssystem in Teilen für verfassungswidrig. Die Neuregelung vom 1.1.2014 habe allerdings nicht zu einer erheblichen Entlastung der Kommunen geführt.

Das Land Rheinland-Pfalz muss den Finanzausgleich bis zum 1.1.2023 neu regeln. Zukünftig sollen nicht mehr die Steuereinnahmen des Landes, sondern der aufgabenbezogene Finanzbedarf der Kommunen die Grundlage für das Finanzausgleichssystem bilden. Unabhängig davon würden die Kommunen prüfen, ob infolge der Verfassungswidrigkeit ein Anspruch auf Schadenersatz oder Folgenbeseitigung der Kommunen gegenüber dem Land bestehe.