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Neuer Bundeskodex: Auswirkungen bei Bundesunternehmen und Bundesministerien

PublicGovernance Herbst/Winter 2020

Das Bundeskabinett hat am 16.9.2020 die erstmals novellierten „Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“ verabschiedet. Die Grundsätze waren im Jahr 2009 eingeführt worden und richten sich an Unternehmen im Eigentum des Bundes sowie an die verschiedenen beteiligungsführenden Bundesministerien.

Gemäß Bundesfinanzministerium soll durch die Novelle nicht nur eine Anpassung an verschiedene Rechtsentwicklungen der vergangenen Jahre erfolgen. Auch die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie die damit verbundene Verantwortung der Unternehmensorgane und der Beteiligungsführung sollen durch sie herausgestellt werden. Kernelement ist demnach die Implementierung einer aktiveren Beteiligungsführung. Diese beinhaltet die Definition von Wirkungszielen und eine entsprechende regelmäßige Erfolgskontrolle durch die zuständigen Fachministerien. In Bezug auf die Bundesunternehmen selbst zählen zu den Hauptelementen der Kodexnovelle die Sicherstellung einer sozialen und gleichstellungsfördernden Unternehmenskultur, die Formulierung klarer Vergütungsregeln für die Mitglieder der Geschäftsführung sowie verschiedene Regelungen zu Nachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Compliance- Management.

Die neuen Grundsätze bestehen nunmehr aus zwei Teilen (vormals drei): Teil 1 bildet der „Public Corporate Governance Kodex des Bundes“ (PCGK Bund), der an die Unternehmensorgane der Bundesunternehmen adressiert. Alle unmittelbaren Mehrheitsbeteiligungen des Bundes in privater Rechtsform, wie zum Beispiel die Deutsche Bahn, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder die Bundesdruckerei, müssen jährlich eine Entsprechenserklärung veröffentlichen, ob sie allen Regelungen des PCGK Bund entsprochen haben, und etwaige Abweichungen begründen. Für viele weitere Bundesunternehmen, wie beispielsweise die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), wird die Anwendung des Kodex angeregt. Teil 2 umfasst die „Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung“, die an die entsprechenden Bundesministerien gerichtet sind. Diese schließen nun auch die bislang separaten Berufungsrichtlinien für Aufsichtsratsmitglieder ein. Für das Geschäftsjahr 2020 können betroffene Bundesunternehmen die rückblickende Entsprechenserklärung zum Public Corporate Governance Kodex des Bundes noch gemäß der Fassung von 2009 abgegeben.

Die neuen Grundsätze können unter www.bmf.bund.de heruntergeladen werden.