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Steigender Frauenanteil in Aufsichtsräten des Bundes; Nachhaltigkeitskodex noch zu wenig beachtet

PublicGovernance Sommer 2020

Laut dem am 14.5.2020 vom Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichten Beteiligungsbericht des Bundes 2019 hat sich der Anteil von Frauen in Überwachungsgremien der 104 unmittelbaren Bundesbeteiligungen auf  35,3 Prozent erhöht. Gegenüber dem Vorjahr ist dies eine Steigerung von 3 Prozent, im Jahr 2011 betrug der Anteil noch 19,1 Prozent. Erstmalig wurde zudem der Anteil der Arbeitnehmervertreterinnen in diesen Überwachungsgremien ermittelt. Er liegt mit durchschnittlich 31 Prozent unter dem Anteil der Bundesvertreterinnen.


Das Bundesgremienbesetzungsgesetz sieht seit 2018 für diejenigen Aufsichtsgremien, in denen dem Bund mindestens drei Gremiensitze zustehen, die Zielgröße einer paritätischen Besetzung vor. Mit Stand August 2019 wurde diese Zielmarke noch leicht verfehlt: Der Anteil von Frauen bei den vom Bund zu bestimmenden Sitzen beträgt demnach 46,4 Prozent (Vorjahr: 41,8 Prozent). Zudem sank der Anteil an Frauen in Geschäftsführungspositionen der unmittelbaren Beteiligungen des Bundes nach Steigerungen in den Vorjahren erstmals um 2,8 Prozent auf lediglich noch 16 Prozent. Insgesamt bestünde laut BMF daher in beiden Bereichen weiterer Handlungsbedarf.
 

Eine Notwendigkeit für Änderungen sieht das BMF zudem beim Nutzungsgrad des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) durch die Bundesunternehmen. Nur eine knappe Mehrheit der von der Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte vorgesehenen großen und international tätigen Bundesunternehmen wende den DNK oder ein vergleichbares Regelwerk mit einer menschenrechtlichen Berichtspflicht derzeit an. „Hier werden wir in diesem Jahr mehr Überzeugungsarbeit zu leisten haben“, so das BMF im Beteiligungsbericht.