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Neufassung des deutschen Corporate Governance Kodex in Kraft getreten

PublicGovernance Sommer 2020

Die Neufassung des für börsennotierte Unternehmen geltenden Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ist seit dem 20.3.2020 in Kraft. Die bereits im Mai 2019 inhaltlich beschlossene Kodexreform konnte somit auch die zu Jahresbeginn erfolgten Änderungen im Aktiengesetz (ARUG II) redaktionell berücksichtigen.

Als eine wesentliche Änderung gegenüber der alten Fassung vom Februar 2017 enthält der DCGK neben Empfehlungen und Anregungen nun auch sogenannte Grundsätze zur Information über die wichtigsten rechtlichen Vorgaben für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung. Dies soll zu einer größeren Nachvollziehbarkeit des Kodex beitragen, da somit auf die bisherige wörtliche Wiedergabeteils langatmiger Gesetzestexte verzichtet wird. 

Einen weiteren Schwerpunkt setzt die Kodexnovelle in der Konkretisierung der Anforderungen an die Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern, die durch die Anteilseigner berufen werden. Mit einem Kriterienkatalog gibt die Kommission eine Hilfestellung für die Beantwortungder Frage, wann ein Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat als nicht mehr unabhängig angesehen werden kann. Zudem wurden die Empfehlungen zur Vorstandsvergütung überarbeitet – unter anderem ist nun die Festlegung einer jährlichen Maximalvergütung (Cap) für den Vorstand vorgesehen, die bei einer Übererfüllung der Zielvorgaben greift.

Die Berichterstattung der Unternehmen über ihre Corporate Governance wird durch die Kodexnovelle vereinfacht. Das laut Kodexkommission überkommene Nebeneinander des Corporate-Governance-Berichts gemäß alter DCGK-Fassung und der Erklärung zur Unternehmensführung im Lagebericht nach § 289f HGB wird aufgelöst. Zukünftig sollen Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam im Rahmen der jährlichen Erklärung im Lagebericht über die Corporate Governance der Gesellschaft berichten. 

Der DCGK stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar und enthält in Form von Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die dem Kodex unterliegenden Unternehmen müssen im Rahmen einer jährlichen Entsprechenserklärung angeben, inwiefern den DCGK-Empfehlungen entsprochen wurde.