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Hamburger Kodexnovelle: Neue Nachhaltigkeitspflichten für Unternehmen

PublicGovernance Frühjahr 2020

Der Hamburger Senat hat den Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK), das Regelwerk für gute Führung öffentlicher Unternehmen, um Bestimmungen zum Thema Nachhaltigkeit erweitert. So müssen all diejenigen Unternehmen im Besitz der Freien Hansestadt Hamburg, bei denen es sich gemäß den Größenkriterien nach §267 Abs. 3 HGB um große Kapitalgesellschaften handelt, seit dem 1.1.2020 die Nachhaltigkeitsziele der UN (Sustainable Development Goals) verbindlich berücksichtigen und gegenüber ihrem Aufsichtsrat dazu Rechenschaft ablegen. Außerdem sind diese Unternehmen verpflichtet, alle zwei Jahre einen Nachhaltigkeitsbericht nach den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex zu veröffentlichen. Rund 30 Unternehmen des Stadtstaats fallen unter diese neuen Regelungen.

Alle Unternehmen, die dem HCGK unterliegen, sollen künftig zudem Kompensationszahlungen für dienstliche Flugreisen an die Leitstelle Klima der Behörde für Umwelt und Energie entrichten. Die Einnahmen sollen durch diese für CO2-Kompensationsmaßnahmen genutzt werden. Neu aufgenommen im HCGK wurde eine Begrenzung der variablen Vergütung von Geschäftsführungsmitgliedern auf mindestens 10 Prozent der Festvergütung und maximal 30 Prozent der Gesamtvergütung – Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen Senatskommission. Zudem sollen zukünftig neben Vergütungsangaben auch Nebenleistungen von Mitgliedern der Geschäftsführung, wie Aufwände für die Altersvorsorge und geldwerte Vorteile, individualisiert im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht werden.

Der HCGK wurde 2009 eingeführt und bereits mehrfach novelliert.