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Am 7.1.2020 wurde der Deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex (D-PCGM) veröffentlicht. Der neue Musterkodex wurde unter Leitung von Prof. Dr. Ulf Papenfuß und Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend von einer 21-köpfigen Expertenkommission auf Basis eines Konsultationsprozesses erarbeitet. Er soll im Sinne einer Leitlinie und eines Instrumentenbaukastens insbesondere ein Unterstützungsangebot für diejenigen Akteure darstellen, die in Gebietskörperschaften und öffentlichen Unternehmen mit der Etablierung eines Public Corporate Governance Kodex (PCGK) oder der Evaluation eines bereits vorliegenden Kodex betraut sind.

Bei der gemeinschaftlichen Erarbeitung von Regelungen in den jeweiligen Gebietskörperschaften könne der D-PCGM den Autoren zufolge für Vergleiche und als Diskussionsbasis genutzt werden – bislang verfügen die meisten Städte, Gemeinden und Landkreise noch über keinen eigenen PCGK.

Der Musterkodex empfiehlt beispielsweise, dass öffentliche Unternehmen in ihrem Jahresabschluss aus Transparenzgründen künftig darstellen sollen, wie viel Sponsorengeld an welche Organisation geflossen ist. Zudem soll laut Kodex in jeden Aufsichtsrat mindestens ein externes und unabhängiges Mitglied mit ausgewiesener fachlicher Eignung entsendet werden. Im Musterkodex wird auch gefordert, dass in den Aufsichtsräten eine Frauenquote von mindestens 30 Prozent gelten soll. Zudem wird empfohlen, dass die öffentlichen Unternehmen für die beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung selbst Zielgrößen für den Frauenanteil festlegen, die sich am entsprechenden Anteil unter den Beschäftigten orientieren sollen. Der D-PCGM soll regelmäßig von der Expertenkommission überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Die interessierte Öffentlichkeit ist eingeladen, zum Musterkodex Stellung zu nehmen. Zuletzt wurde der Musterkodex am 14.03.2022 überarbeitet.


Weitere Informationen sowie eine Downloadmöglichkeit des Musterkodex finden Sie unter www.pcg-musterkodex.de.