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Studie: Aufsichtsrat bei Krisenkommunikation gefragt

PublicGovernance Frühjahr 2019

In Krisensituationen könne sich der Aufsichtsrat nicht darauf zurückziehen, dass gemäß Aktienrecht der Vorstand das alleinige Sprachrohr nach außen sei. Stakeholder wie etwa Investoren, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit erwarteten in solchen Fällen zunehmend auch vom Aufsichtsrat eine Bereitschaft zur Kommunikation. Dies sind die Kernergebnisse einer von der Rechtsanwaltskanzlei Noerr im November 2018 herausgegebenen Studie zur Rolle des Aufsichtsrats börsennotierter Unternehmen in der Krisenkommunikation.

Die Studie analysiert zum einen den entsprechenden Rechtsrahmen und präsentiert zum anderen Ergebnisse aus persönlichen Gesprächen mit zwölf Aufsichtsratsvorsitzenden börsennotierter Unternehmen sowie eine Auswertung von Presseinterviews, die Aufsichtsratsvorsitzende deutschen Medien in den Jahren 2016 und 2017 gegeben haben.

Den Studienautoren zufolge gibt es eine beträchtliche rechtliche Grauzone bei der Kommunikation von Aufsichtsratsmitgliedern. Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex werde in diesem Bereich unterschiedlich ausgelegt. Zudem seien die Anforderungen an die persönliche Kommunikationsfähigkeit des Managements und des Aufsichtsrats gestiegen, da sich insbesondere durch soziale Medien Kritik am Unternehmen sehr viel schneller als früher verbreiten und potenzieren könnte.

Die befragten Aufsichtsratsvorsitzenden gaben hingegen an, sich mit dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen wohlzufühlen. Diejenigen, die grundsätzlich bereit waren, in Krisen zu kommunizieren, hielten dabei eine hinreichende kommunikative und thematische Vorbereitung mit entsprechendem unternehmensinternen Austausch für notwendig. Sie erachteten es zudem nur für sinnvoll, öffentlich Stellung zu nehmen, sofern sie sich in der Krise mit dem Vorstand einig seien.