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Das ist leider nicht richtig!

Sie hat zwar irgendwie Bedenken, stimmt aber dem Vorschlag zu, weil Spenden von öffentlichen Unternehmen schließlich nicht verboten sind.

Spenden von öffentlichen Unternehmen sind grundsätzlich nicht verboten. Die Summe weist aber zum einen keinen Bezug zu der Tätigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft auf. Zum anderen kann ein Interessenskonflikt nicht ausgeschlossen werden, da Heinrich Hilfsbereit die Elterninitiative bereits seit vielen Jahren unterstützt. Der Antrag sollte daher auf jeden Fall kritisch im Aufsichtsrat hinterfragt werden.