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Das ist leider nicht richtig!

Sie findet den Vorschlag ihres Kollegen grandios – das Geld erreicht ja nun wirklich die Richtigen – und stimmt selbstverständlich zu.

Spenden von öffentlichen Unternehmen sind grundsätzlich nicht verboten. Die Summe weist aber zum einen keinen Bezug zu der Tätigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft auf. Zum anderen kann ein Interessenskonflikt nicht ausgeschlossen werden, da Heinrich Hilfsbereit die Elterninitiative bereits seit vielen Jahren unterstützt und dort ein Amt innehat. Der Antrag sollte daher auf jeden Fall kritisch im Aufsichtsrat hinterfragt werden.