feedback

Doppelmandatierte bei Konzessionsvergaben nicht automatisch befangen

Public Governance Herbst/Winter 2017

Ratsmitglieder, die gleichzeitig im Aufsichtsrat eines Unternehmens sitzen, gelten nicht automatisch als befangen, sollte sich jenes Unternehmen als Bieter in einem Konzessionsvergabeverfahren der Kommune beteiligen. Dies urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG 2 U 66/16) am 5.1.2017. Das Energiewirtschaftsgesetz erlaube insbesondere kommunalen Unternehmen die Teilnahme an derartigen Verfahren.

In dem betreffenden Fall saßen an der Vergabeentscheidung mitwirkende Ratsmitglieder zugleich im Aufsichtsrat des Bieters um eine Energiekonzession. Eine Voreingenommenheit sei laut OLG aber nur dann festzustellen, falls konkrete Tatsachen vorliegen sollten, bei denen bei Ratsmitgliedern von einer Voreingenommenheit für einen bestimmten Bieter ausgegangen werden könne. Aus der Mitwirkung des Bürgermeisters und einzelner Gemeinderatsmitglieder im Verwaltungsverfahren kann den Richtern nach zu urteilen per se keine Voreingenommenheit abgeleitet werden, da die Mitwirkung nach § 18 GemO BW verpflichtend sei.