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Bundesregierung reformiert Netzentgeltstruktur

Public Governance Herbst/Winter 2017

Das am 22.7.2017 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz – NEMOG) enthält zwei Neuerungen: die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte und die Abschmelzung des Privilegs der vermiedenen Netzentgelte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) will damit regionale Unterschiede bei den Netzentgelten verringern.

Zur bundesweiten Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte enthält das Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. In fünf Stufen, beginnend am 1.1.2019, soll die Angleichung der Entgelte bis zum 1.1.2023 erfolgen. Die Netzentgelte der vier regional zuständigen Übertragungsnetzbetreiber unterscheiden sich in 2017 laut Informationen des Deutschen Bundestages zum Teil stark. Vor allem im Norden und Osten Deutschlands, wo die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz und TenneT zuständig sind, wird viel in den Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur investiert, was sich auf die Entgelte dieser Betreiber auswirkt. Bei einer bundesweiten Verteilung dieser Kosten werden Netznutzer Schätzungen zufolge in den Gebieten von 50Hertz und TenneT entlastet, während in den südwestlichen Gebieten von Amprion und TransnetBW mit höheren Entgelten gerechnet werden müsse.

Darüber hinaus sollen die Zahlungen an Erneuerbare-Energien-Anlagen und dezentrale Erzeugungsanlagen für sogenannte vermiedene Netzentgelte abgebaut werden. Die Zahlungen beruhten bislang auf der Annahme, dass durch die lokale Stromerzeugung Kosten für den Netzausbau eingespart werden. Laut BMWi stimme dies aber immer weniger, da zum Beispiel Windstrom von Norden in die Verbrauchszentren nach Süden und Westen transportiert werden müsse. Der Abbau der Zahlungen erfolgt gemäß Gesetz ebenfalls in mehreren Schritten. Für alle Bestandsanlagen werden sie ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren und für volatile Anlagen (Sonne, Wind) dann schrittweise vollständig abgeschmolzen. Für volatile Neuanlagen werden die vermiedenen Netzentgelte ab 2018 komplett abgeschafft, für steuerbare Anlagen (zum Beispiel Kraft-Wärme-Kopplung) gilt dies ab 2023. Der Wegfall der Zahlungen für vermiedene Netzentgelte wird nach Expertenmeinung die Wirtschaftlichkeit dezentraler Erzeugungsanlagen beeinflussen und damit auch kommunale Versorgungsunternehmen betreffen.