feedback

Öffentliche Unternehmen halten sich bei Vorstandsgehältern bedeckt

Public Governance Herbst/Winter 2017

Während es bei finanzmarktorientiertenUnternehmen seit über zehn Jahren üblich ist, die Vergütung ihrer Vorstände offenzulegen, agieren öffentliche Unternehmen bei diesem Thema weitaus verschwiegener. Bei kommunalen Unternehmen beträgt die Offenlegungsquote lediglich knapp 20 Prozent, in Unternehmen in Landes- oder Bundesbesitz fallen die Transparenzquoten mit 43 Prozent bzw. 52 Prozent höher aus. Dies sind die Ergebnisse der aktuellen Vergütungsstudie der Zeppelin Universität Friedrichshafen, die im Handelsblatt exklusiv vorgestellt wurden.

Demnach habe auch die Tatsache, ob es in einem Bundesland Transparenzverordnungen gibt, Einfluss auf die Informationsbereitschaft der öffentlichen Unternehmen. Bislang haben dem Handelsblatt zufolge elf Bundesländer Regelungen zur Transparenz: Fünf Länder – Berlin, NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein und Rheinland- Pfalz – verfügen über Transparenzverordnungen und weitere sechs Länder haben das Thema in ihren Gemeindeordnungen aufgenommen. Die Studie ergab, dass in Berlin weniger als die Hälfte der landeseigenen Unternehmen ihre Vorstandsgehälter veröffentlichen. In Bayern sind es nur 12 Prozent, im Saarland zeigten sich alle 33 untersuchten Unternehmen in puncto Gehaltsoffenlegung zugeknöpft. Die Schlussfolgerung des Studienautors im Handelsblatt ist somit, dass die „personenbezogene Offenlegung“ von Gehältern nur durch „präzise gesetzliche Regelungen“ erzielt werden könne. Ebenso wichtig für die Durchsetzung von Transparenz sei auch der Wille der Verantwortlichen in den Aufsichtsräten. Für die Studie wurden bei über 6.600 Unternehmen Jahresabschlüsse, Corporate Governance-Berichte, Beteiligungs- und Vergütungsberichte sowie Offenlegungsund Transparenzportale in Bezug auf die offengelegten Vergütungsdaten analysiert.