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Corporate Governance-­Kodex: Regierungskommission veröffentlicht Änderungen

Das Leitbild des „Ehrbaren Kaufmanns“ wird Teil der Präambel des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Der Kodex wird jährlich von der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ angepasst. Im Februar 2017 wurden erneut Änderungen beschlossen. Die Kommission argumentierte, dass gute Unternehmensführung nicht nur Legalität, sondern auch ethisch fundiertes und eigenverantwortliches Verhalten verlange. Weitere Ergänzungen der Kommission betreffen Transparenzanforderungen. Zum Beispiel sollen Unternehmen künftig die Grundzüge ihres Compliance Management-Systems offenlegen. Der Aufsichtsrat soll ferner ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten und über die nach eigener Einschätzung angemessene Zahl unabhängiger Mitglieder und deren Namen informieren.

Die Änderungen wurden von der Wirtschaft unterschiedlich aufgenommen. Medienberichten zufolge fürchten Unternehmen, die Einführung unbestimmter Begriffe wie „Ehrbarer Kaufmann“ könne den Spielraum für Aktionärsklagen erhöhen. Zudem sei unklar, wie der Unabhängigkeitsbegriff zu definieren ist.