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Frauenquote in kommunalen und privaten Aufsichtsräten beinahe gleich

Der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der DAX-30-Unternehmen weicht nur geringfügig von dem kommunaler Aufsichtsräte ab. Während die Quote in den DAX- 30-Unternehmen zum Stichtag 31.12.2015 bei 26,6 Prozent lag, wiesen kommunale Aufsichtsräte im Jahr 2015 eine Quote von 28,4 Prozent auf. Dies ist das Ergebnis des Vergleichs zweier Studien des Vereins FIDAR und des Wissenschaftlers Patrick Ulrich, Professor an der Universität Bamberg sowie der Hochschule Aalen.

Mit diesen Quoten lagen die beiden Unternehmensgruppen während der Untersuchungen im Durchschnitt noch unter dem seit Mai 2015 für börsenorientierte Unternehmen vorgeschriebenen Frauenanteil in Aufsichtsgremien von mindestens 30 Prozent.

Deutlich über der Quote von 30 Prozent liegt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten der Landesunternehmen Berlins. Laut einer Pressemitteilung des Landes lag die Frauenquote Mitte 2016 bei 46,2 Prozent. Auch eine im November 2016 an der Zeppelin Universität Friedrichshafen durchgeführte Analyse zur
Repräsentanz von Frauen in Topmanagementorganen öffentlicher Unternehmen zeigt: In einem Vergleich aller Bundesländer liegt Berlin mit einem Frauenanteil von 30,1 Prozent vorn, Schlusslichter sind Bayern mit einer Frauenquote von 9,7 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 7,2 Prozent.

Juristisch wurde die Beachtung einer Frauenquote bei der Besetzung kommunaler Aufsichtsräte in Schleswig-Holstein kürzlich für verfassungsgemäß erklärt. Geklagt hatte die Stadtverordnetenversammlung Husum, weil der Bürgermeister der Stadt die von der Versammlung beschlossene Entsendung von vier Männern und einer Frau in den Aufsichtsrat eines kommunalen Unternehmens abgelehnt hatte. Das Verwaltungsgericht Schleswig lehnte mit seinem Urteil vom 21.12.2016 (Aktenzeichen 6 A 159/16) die Klage ab und gab damit dem Bürgermeister recht, der in der Stadtratsentscheidung aufgrund des geringen Frauenanteils in der Gruppe der in den Aufsichtsrat zu entsendenden Stadtratsmitglieder einen Verstoß gegen das „Gesetz zur Gleichstellung von Frauen im öffentlichen Dienst“ sah. Das Gericht argumentierte, dass das Gleichstellungsgesetz auf Grundlage der Landesverfassung Schleswig-Holsteins die Forderung der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur im öffentlichen Dienst selbst regele, sondern auch unter anderem die Entsendung kommunaler Vertreter in Aufsichtsräte erfasse. Die Studie „Analyse und Ranking zum Anteil von Frauen in Aufsichtsgremien und Top-Managementorganen der 412 größten öffentlichen Unternehmen in Deutschland“ kann auf der Website des Vereins FIDAR heruntergeladen werden.

Die Studie „Gender Diversity im Aufsichtsrat deutscher DAX30-Unternehmen“ ist für Abonnenten von „Der Aufsichtsrat“ auf der Website der Zeitschrift einsehbar.