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Leipzig haftet nicht für riskante Wertpapiergeschäfte

Die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) konnte die Forderungen der drei Banken UBS, Depfa Bank Plc und der Landesbank Baden-Württemberg in Höhe von 350 Millionen Euro erfolgreich abwenden. Dies entschied das oberste britische Zivilgericht (Londoner High Court of Justice) am 4.11.2014.

Gegenstand des Gerichtsurteils war der Verkauf von Collateralized Debt Obligations (CDOs) im Rahmen eines Cross-Border-Leasing-Geschäfts mit der KWL. Die CDOs wurden der KWL in den Jahren 2006 und 2007 verkauft. Durch den Kauf sollte die KWL die Kreditsicherheit für Unternehmenskreditportfolios übernehmen. Im Zuge der Finanzkrise 2008 kam es allerdings zu zahlreichen Kreditausfällen in diesen Portfolios, wodurch die KWL zu Zahlungen in Höhe von 350 Millionen Euro an die eingangs genannten Banken verpflichtet werden sollte. Die Stadt Leipzig weigerte sich jedoch, die Zahlung zu begleichen. Die Begründung:  Die damaligen Verträge seien ohne Zustimmung des Aufsichtsrats zustande gekommen. Das Londoner Gericht stellte die Rückabwicklung der Verträge aufgrund bedeutender Pflichtverletzungen von UBS-Mitarbeitern fest, da das Zustandekommen der damaligen Verträge von einer Finanzberatungsagentur begleitet wurde, die enger als erlaubt mit der UBS kooperiert hatte.

Das Gerichtsurteil ist unter www.bailii.org abrufbar.