Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern öffentlicher Unternehmen
Public Corp. Governance
Der Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern bemängelt in seinem Anfang des Jahres veröffentlichten Kommunalfinanzbericht 2014 eine zum Teil eingeschränkte Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern öffentlicher Unternehmen.
Es sei landesweit verbreitet, dass kommunale Unternehmen und Mitglieder ihrer Aufsichtsräte in geschäftlichen Beziehungen zueinander stünden. Dies gehe aus den vom Landesrechnungshof geforderten Erklärungen von Mitgliedern der Aufsichtsgremien hervor, deren laufende Auswertung elf neue Fälle zeigte.
Da Aufsichtsratsmitglieder bei Interessenkollisionen ihre Überwachungs- und Beratungspflichten nicht mehr unabhängig und pflichtgemäß wahrnehmen könnten, fordert der Landesrechnungshof die Auflösung der Konflikte. Jedoch zeigen Analysen des Rechnungshofs, dass dies teilweise erst nach längerer Zeit und durch Niederlegung des Aufsichtsratsmandats geschieht.
Im Sinne guter Unternehmensführung werde sich der Landesrechnungshof weiterhin für die Beendigung bestehender und die Vermeidung zukünftiger Interessenverwicklungen einsetzen.
Der Kommunalfinanzbericht 2014 des Landesrechnungshofs Mecklenburg-Vorpommern kann unter www.lrh-mv.de heruntergeladen werden.