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Gesetzentwurf: Intelligente Strommessgeräte sollen digitale Energiewende beschleunigen

PublicGovernance Frühjahr 2023

Der Einbau intelligenter Strommessgeräte soll dem Willen
der Bundesregierung zufolge schneller und unbürokratischer geschehen und so die Energiewende voranbringen. Hierfür hat das Bundeskabinett am 11.1.2023 den Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Das Gesetz soll nach jetziger Planung im Frühjahr 2023 in Kraft treten.

Mit digitalen Stromzählern – sogenannten Smart Meter – erhalten Verbraucher klare Informationen über ihren eigenen Verbrauch und können diesen bzw. die Stromeinspeisung besser steuern. Auch die Netzbetreiber können die Netzauslastung besser überwachen. Die für die Energiewende erforderliche Geschwindigkeit bei der Einführung dieser intelligenten Systeme sei jedoch laut Bundesregierung nicht ausreichend. Um den Roll-out – also den Einbau – intelligenter Messsysteme zu beschleunigen, bedürfe es künftig keiner Freigabe mehr durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), da die Hersteller am Markt mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit erfüllten. Darüber hinaus werden mit dem Gesetz die bestehenden Auflagen mithilfe präziser Vorgaben zu Speicherung, Löschung und Anonymisierung ausgebaut.

Das Gesetz gibt für den Roll-out einen Fahrplan bis zum Jahr 2030 vor. Die Messstellenbetreiber sind per Gesetz beauftragt, die angeschlossenen Verbrauchsstellen schrittweise mit Smart Metern auszustatten. Weiterhin weitet das neue Gesetz bis 2026 die Pflicht zur Einführung dynamischer Tarife in zwei Stufen auf alle Stromanbieter aus. Auch Stromlieferanten mit weniger als 100.000 Kunden sind dann dazu verpflichtet, dynamische Stromtarife anzubieten, die es Kunden mit einem Smart Meter ermöglichen, ihren Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung erneuerbarer Energien zu verlagern.