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Corporate Governance Kodex der Privatwirtschaft soll künftig Nachhaltigkeit betonen

PublicGovernance 2022

Künftig sollen sich Vorstände und Aufsichtsräte von börsennotierten Unternehmen auch mit ökologischen und sozialen Risiken sowie ihren potenziellen Auswirkungen auf die Unternehmenstätigkeit befassen. Diese Aufgabenerweiterung geht aus dem im Januar 2022 veröffentlichten Entwurf einer Novelle des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) hervor. 

Nach dem Vorschlag der entsprechenden Regierungskommission soll der Vorstand dafür Sorge tragen, dass die Unternehmensstrategie „Auskunft darüber“ gibt, inwieweit „die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Ziele in einem ausgewogenen Verhältnis umzusetzen sind“. Die Unternehmensplanung solle finanzielle und nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten. Auch das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem des Unternehmens solle nicht nur auf finanzielle, sondern nun zusätzlich auch auf „nachhaltigkeitsbezogene Belange“ ausgerichtet sein. 

Der Aufsichtsrat soll der Kodexnovelle gemäß seine Überwachungstätigkeit um Nachhaltigkeitsaspekte erweitern. Dem Gremium wird aufgegeben, darauf zu achten, wie „ökologische und soziale Nachhaltigkeit bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und deren Umsetzung berücksichtigt wird“. Darüber hinaus soll er überwachen, dass strategische und operative Pläne sowie das Kontroll- und Risikomanagement nachhaltigkeitsbezogene Ziele bzw. Belange enthalten. Kenntnisse und Erfahrungen mit Nachhaltigkeitsfragen sollen sich im personellen Kompetenzprofil des Aufsichtsrates spiegeln. Auch bei der Besetzung des Vorsitzes im Prüfungsausschuss sollen künftig Kenntnisse der Nachhaltigkeitsberichterstattung vorausgesetzt werden.

Die geplante DCGK-Novelle würde dem Thema Nachhaltigkeit damit im Rahmen der Unternehmenssteuerung und -überwachung der Privatwirtschaft ein deutlich größeres Gewicht verleihen. Möglicherweise wird dies auch für öffentliche Unternehmen eine verstärkte Ausstrahlwirkung bedeuten. Bei der großen Mehrzahl der rund 60 bestehenden Public Corporate Governance Kodizes (PCGK) zur Steuerung der Beteiligungsunternehmen von Bund, Ländern und Kommunen findet das Thema Nachhaltigkeitsmanagement bislang jedoch kaum oder überhaupt keine Erwähnung. Nur in einzelnen dieser Regelwerke, wie dem PCGK des Bundes oder dem Hamburger Corporate Governance Kodex, werden Vorgaben zur nachhaltigen Unternehmensführung bzw. zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach einem anerkannten Standard gemacht. Eine explizite Nachhaltigkeitsexpertise als Kriterium für die Aufsichtsratsbesetzung wird bislang nirgends eingefordert.

Im Rahmen einer öffentlichen Konsultation seien die geplanten Änderungen am Kodex laut einem Bericht der Börsen-Zeitung vom 18.3.2022 auf „breite Ablehnung bei Verbänden und Investorenvertretern“ gestoßen. Bemängelt worden seien „begriffliche Unklarheiten, ein mit Blick auf laufende Regulierungsvorhaben vorschnelles Agieren sowie unflexible Vorgaben für die Unternehmen“.

Eine Übersicht der geplanten Kodexänderungen ist unter www.dcgk.de abrufbar.