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Bundesunternehmen sollen beim Frauenanteil im Vorstand Vorbild sein

PublicGovernance Frühjahr 2021

Der Frauenanteil in Führungspositionen soll sich erhöhen. Um dies zu erreichen,hat das Bundeskabinett am 6.1.2021 den Gesetzentwurf zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) beschlossen.

In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit in der Regel über 2.000 Beschäftigten, die mehr als drei Vorstandsmitglieder haben, muss demnach mindestens ein Mitglied eine Frau und ein Mitglied ein Mann sein. Der Bund setzt mit dem neuen Gesetz auch seinen eigenen Unternehmen strenge Vorgaben: In den rund 90 Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes gilt dann in Vorständen, die mehr als zwei Mitglieder haben, eine Mindestbeteiligung von einer Frau. Auch in Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen und bei Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit wird eine Mindestbeteiligung von einer Frau in mehrköpfigen Vorständen eingeführt.