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Offenlegung von Top-Managementvergütung: Öffentliche Unternehmen zeigen sich zurückhaltend

Public Governance Winter 2018/2019

Öffentliche Unternehmen der Kommunen, Länder und des Bundes zeigen sich insgesamt verhalten bei der Offenlegung der Vergütung ihrer Geschäftsleitungen. Das zeigt eine aktuelle Studie des Lehrstuhls für Public Management und Public Policy der Zeppelin Universität in Friedrichshafen. Im Geschäftsjahr 2016 veröffentlichten demnach 17,8 Prozent der untersuchten öffentlichen Unternehmen personenbezogene Vergütungsdaten. Diese Quote liege den Studienautoren zufolge deutlich hinter politischen Vorsätzen. Auf Bundesebene ist der Anteil der Beteiligungen, die personenbezogene Vergütungsdaten veröffentlichen, mit 52 Prozent gegenüber 52,9 Prozent im Vorjahr kaum verändert. Die Landesbeteiligungen weisen insgesamt eine Transparenzquote von 33,3 Prozent auf – im Vorjahr lag diese mit 43,4 Prozent knapp zehn Prozent höher. Die Kommunalbeteiligungen schnitten in der Untersuchung am schlechtesten ab: Lag die Transparenzquote im Vorjahr noch bei 19,9 Prozent, rangiert diese bezogen auf das Jahr 2016 bei nur 16,2 Prozent.

Öffentliche Unternehmen unterliegen im Gegensatz zu börsennotierten Unternehmen nicht grundsätzlich gesetzlichen Offenlegungspflichten. Die Autoren plädieren allerdings für eine ähnlich strenge Behandlung öffentlicher Unternehmen. Denn allein über die freiwillige Selbstregulierung in Public Corporate Governance Kodizes (PCGKs) sei den Studienautoren zufolge eine umfassende Erreichung höherer Offenlegungsquoten nicht realisierbar.

Für die Studie wurden 6.137 unmittelbar und mittelbar durch die öffentliche Hand maßgeblich beeinflusste Unternehmen aller 386 deutschen Städte mit mehr als 30.000 Einwohnern, aller 294 Landkreise, der 13 Flächenbundesländer und des Bundes untersucht. Die erhobenen Daten beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2016.

Die Studie „Vergütungstransparenz-Ranking 2018“ findet sich unter www.zu.de im Bereich Forschung & Themen.