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Das ist leider nicht richtig!

Sie muss nichts unternehmen und kann sich am besten einfach der Meinung der übrigen Aufsichtsratsmitglieder anschließen.

Der Anschluss an die Meinung der anderen Aufsichtsratsmitglieder reicht ebenso wenig aus, wie eine bloße Anwesenheit in den Sitzungen. Fehlen Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, müssen diese bei der Geschäftsleitung angefordert werden. Ähnliches gilt im Fall von Unklarheiten: Hier sollten Mandatsträger nicht zögern, zur Beseitigung der Unklarheiten die Geschäftsleitung oder den Abschlussprüfer zu konsultieren. Jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied steht in der Verantwortung, fehlende Kenntnisse aufzuarbeiten und Informationen zu erfragen. Bei einer möglichen Haftung gilt ein objektiver Maßstab und nicht das individuelle Können und Verstehen.