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Glückwunsch! Das ist richtig!

Gemeinderätin Huber sollte Informationen direkt bei der Geschäftsleitung anfordern und bei Verständnisschwierigkeiten bei dieser oder auch beim Abschlussprüfer des Unternehmens nachhaken.

Wichtige Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erhält das Aufsichtsratsmitglied unter anderem durch einen Blick in den Jahresabschluss inkl. Anhang, den Lagebericht und den Prüfungsbericht des Jahresabschlussprüfers. Sie sollte zudem unterjährig Informationen zur wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens (z.B. in Form von Quartalsberichten) bei der Geschäftsleitung anfordern. Bei Verständnisschwierigkeiten ist sie verpflichtet, bei der Geschäftsleitung bzw. dem Abschlussprüfer nachzufragen. Zudem sollte sie aktiv spezifische Schulungsmöglichkeiten anfragen und nutzen.