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Mehr öffentliche Finanzierung durch Infrastrukturgesellschaft?

Wie kann privates Kapital zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur mobilisiert werden? Ein im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstelltes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass eine neue Art der Umsetzung und Finanzierung kommunaler Investitionen innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens grundsätzlich möglich sei und dass sich dabei eine Vielzahl von konkreten Ausgestaltungsvarianten abbilden lasse. Die Expertenkommission des BMWi (Fratzscher-Kommission) hatte im  April  2015  empfohlen,  neue Fondsmodelle zur Mobilisierung zusätzlichen privaten Kapitals für öffentliche Infrastruktur insbesondere im kommunalen Bereich zu prüfen.

Der im November 2016 von PricewaterhouseCoopers Legal AG vorgelegte Modellvorschlag enthält mehrere Bausteine: Durch die Bündelung mehrerer ähnlicher kommunaler Investitionsprojekte in einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft könnten die Umsetzungskosten für die Kommunen deutlich gesenkt, durch die Standardisierung von Verträgen die Transaktionskosten reduziert und durch die Einbindung eines öffentlichen Investors könnte ein fairer Interessenausgleich zwischen öffentlicher Hand und privaten Akteuren gewährleistet werden. Die Defizite der klassischen ÖPP könnten laut dem Gutachten durch diese Elemente überwunden werden und der Einfluss der öffentlichen Hand bliebe gewahrt. Bund, Länder und Kommunen sollten aus vergaberechtlichen Gründen ("In-House- Fähigkeit") an der Gesellschaft beteiligt sein.

Laut BMWi werden die öffentlichen sowie privaten Akteure auf Grundlage des Gutachtens entsprechende Anwendungsfälle, die für eine Umsetzung infrage kommen, in enger Begleitung durch das BMWi diskutieren. Darüber hinaus soll es Überlegungen geben, wie die Komplexität des dargestellten Modells verringert werden kann.

Das Gutachten "Rechtliche und institutionelle Voraussetzungen zur Einführung neuer Formen zur privaten Finanzierung öffentlicher Infrastrukturvorhaben unter Einbindung einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft" ist auf der Website des BMWi abrufbar.