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Landgericht Heilbronn: Schlaglochschaden - Stadt muss zahlen

In einem Urteil vom 5.6.2014 hat das Landesgericht Heilbronn die Stadt Heilbronn wegen eines Schlaglochschadens zu einer Schadensersatzzahlung verurteilt. Geklagt hatte der betroffene Autofahrer. Das Landgericht Heilbronn begründete seine Entscheidung mit einer mangelnder Verkehrssicherungspflicht von Seiten der Stadt. Die Schadensersatzsumme beläuft sich auf 300 Euro.

Das Urteil lehnt sich an die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2010 an, wonach eine Stadt verpflichtet ist ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und durchgeführte Straßenreparaturen nachträglich zu kontrollieren. Im besagten Rechtsfall sei dies in nur mangelnden Umfang geschehen. Laut dem Justitiar des Automobilclubs ACE lässt das Urteil darauf hoffen, dass geschädigte Autofahrer zukünftig nicht immer wieder leer ausgehen werden.