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Kein Sparkassen ­Mandat für Bürger­meister? Kommunen kritisieren EZB­-Pläne

Zwischen der Europäischen Zentralbank (EZB) und den deutschen Kommunen ist ein Streit über die Frage entbrannt, wie Posten in Vorständen und Aufsichtsräten von Kreditinstituten besetzt werden sollen. Sowohl EZB als auch die Europäische Bankenaufsicht (EBA) formulieren in einem Leitfaden-Entwurf vom November 2016 bisher noch vage Eignungsvoraussetzungen von Mandatsträgern, ziehen damit aber bereits die Kritik der kommunalen Spitzenverbände auf sich. Die Kommunen befürchten, durch zu enge Vorgaben zur Qualifikation und Integrität von Personen in Aufsichtsposten künftig nicht mehr die gewünschten Vertreter in Kontrollgremien entsenden zu dürfen, sollten die Vorschläge umgesetzt werden.

Im Leitlinien-Entwurf werden mögliche Mindestvoraussetzungen formuliert, die Aufsichtsräte erfüllen sollten, um das Amt bestmöglich zu bekleiden. Genannt werden theoretisches Grundlagenwissen und praktische Erfahrungswerte im Bankgeschäft, aber auch der Ausschluss möglicher Interessenkonflikte. Diese gebe es laut Entwurf auch auf kommunaler Ebene, wenn Vertreter von Anteilseignern wie Städten und Kreisen gleichzeitig auch Leitungsorgane besetzten.

Der Entwurf enthielte Anforderungen an Mitglieder von Aufsichtsorganen, "die mit dem öffentlichen Bankenwesen in Deutschland nicht vereinbar sind", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme am 23.1.2017 vom Deutschen Städte- und Landkreistag, dem Städte- und Gemeindebund sowie vom Sparkassen- und Giroverband, die an das Bundesfinanzministerium, die BaFin und die Bundesbank gerichtet ist. Demnach würden besondere Strukturelemente der kommunal getragenen Sparkassen nicht berücksichtigt.

Interessenkonflikte zwischen dem politischen Amt und den Interessen des Kreditinstituts gebe es nach Ansicht der Spitzenverbände nicht. Sie sehen in der kommunalen Anbindung von den Sparkassen vielmehr ein wesentliches Element des öffentlich-rechtlichen Auftrags. Außerdem mahnen sie, zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsgremium zu unterscheiden und betonen, dass die Qualifikation, etwa von Bürgermeistern und Landräten, ihrer Auffassung nach ausreichend für die Ausübung eines Aufsichtsmandats sei.
 
Der "Entwurf eines Leitfadens zur Beurteilung der fachlichen Qualifikation und persönlichen Zuverlässigkeit" ist unter www.bankingsupervision.europa.eu abrufbar.