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Doppik­ Umstellung: Kämmerer in Bayern und Thüringen fürchten viel Aufwand bei wenig Mehrwert

Kommunen in Thüringen und Bayern, die noch nicht von der Kameralistik auf die Doppik umgestellt haben, beklagen insbesondere den bei der Umsetzung nötigen Aufwand an Personal, Zeit und finanziellen  Mitteln.  Zu  diesem  Ergebnis kommt eine in beiden Ländern durchgeführte Doppelstudie der Universität Bamberg  über  den  Umsetzungsstand  der neuen Haushaltsführung. Befragt wurden 651 kommunale Vertreter in Bayern und 133 in Thüringen.

Weitere Hürden bei der Umstellung werden vor allem in einer fehlenden Unterstützung durch die Landesebene gesehen sowie in dem nötigen Informationsbedarf. So geben lediglich 40,4 Prozent der Befragten in Bayern und 54,9 Prozent in Thüringen an, dass das doppische Haushaltsverfahren Teil ihrer Ausbildung gewesen ist. Aktuell plant die weit überwiegende Mehrheit der kameralistisch buchenden Kommunen in beiden Bundesländern keine freiwillige Umstellung auf die Doppik. Sie geben vor allem an, keinen Mehrwert in der doppischen Haushaltsführung gegenüber der Kameralistik zu sehen. Obwohl bereits in 13 Bundesländern Praxis, rechnen die Befragten nicht damit, dass die Doppik einmal auch für sie verpflichtend werden könne.

Neben Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein sind Bayern und Thüringen die einzigen Bundesländer, die ihren Kommunen noch die Nutzung der kameralen bzw. der erweiterten kameralen Haushaltsführung gestatten.

Die beiden Studien sind auf den Seiten der Universität Kassel, Lehrstuhl für Public Management, zu finden.